Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
DerReiseplaner vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen, sofern DerReiseplaner mit der Vermittlung beauftragt wird. DerReiseplaner ist nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger gegenüber dem Anmelder zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger an das darin enthaltene neue Angebot für die Dauer einer Option von ca. 3 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt mit diesem Inhalt zustande, wenn der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Annahme erklärt oder durch Zahlung des Reisepreises seine stillschweigende Zustimmung erteilt.

3. Bezahlung
Der Kunde zahlt laut Reiseplan direkt an DerReiseplaner. Als Zahlart wird lediglich eine Bezahlung per Überweisung von Seiten des Kunden akzeptiert. 50% der Reisekosten müssen nach Abschluss der Reservierung als Anzahlung geleistet werden. Der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihren Reiseplaner-Kode an. Die Reiseunterlagen werden Ihnen bei vollständigem Zahlungseingang auf dieser Website und per email zugestellt.

4. Leistungs- und Preisänderungen
DerReiseplaner ist als Vermittler verpflichtet, den Kunden über Preis- oder Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht direkt durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschieht. Die Wirksamkeit der Preis- oder Leistungsänderung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann DerReiseplaner von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches wird wie folgt berechnet:

  • bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des Reisepreises
  • 30-14 Tage vor Leistungsbeginn 40 % des Reisepreises
  • 13-6 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des Reisepreises
  • ab 5 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des Reisepreises

6. Hinweise
Hinweise auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Reisebeschreibungen ergeben.

7. Reiseversicherungen
Da eine Reisekostenrücktrittsversicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist, empfehlen wir dringend direkt bei Buchung eine solche Versicherung abzuschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an DerReiseplaner. DerReiseplaner empfiehlt bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports.

8. Gewährleistung und Haftung
DerReiseplaner haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter, Leistungsträger und Fluggesellschaft, da DerReiseplaner diese als Fremdleistung lediglich vermittelt. DerReiseplaner haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag zustande kommt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen. DerReiseplaner haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung in Zusammenhang mit der Reisebuchung im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden durch DerReiseplaner nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Haftung auf einem deliktischen Tatbestand beruht. Dies gilt auch für vorvertragliche Nebenpflichten.

9. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages im ganzen nicht beeinträchtigt. Der Gerichtsstand für Klagen gegen DerReiseplaner ist Meran.

 

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